Aufnahmeverfahren, Ansprechpartner u. Hilfeplan

Als Ansprechpartner für Aufnahmeanfragen im Kinder- und Jugendhilfebereich steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Else - St. Bonifatius Lüneburg

Joachim Else
Georg-Böhm-Str. 18
21337 Lüneburg
Tel: 04131-853630

Fax: 04131-853646
E-Mail: else@st-bonifatius-lueneburg.de

Wir beantworten Ihre Anfrage zeitnah. Besichtigungen, Probewohnen, Austausch- und Informationsgespräche ermöglichen wir Ihnen gerne.

Zu den jeweiligen Hilfeplangesprächen erhalten Sie von uns eine schriftliche Tischvorlage. Individuelle Zusatzleistungen sind möglich. Das Aufnahme- und Hilfeplanverfahren gehört zu den Schlüsselprozessen unseres Hauses.

Aufnahmeverfahren

In der Einrichtung liegt eine schriftliche Prozessbeschreibung zum Aufnahmeverfahren vor. Hier wird dezidiert beschrieben, welche Prozesse innerhalb der Einrichtung nach Eingang einer Anfrage durch das Jugendamt ablaufen. Im Folgenden wird daraus auszugsweise berichtet:
Neben der Aneignung von Fallkompetenz aufgrund der vom Jugendamt beigebrachten Unterlagen geht es im Kontext des Vorstellungsgespräches darum, dass sich alle Beteiligten in gut gestalteter Atmosphäre kennen lernen und erste Eindrücke von der Einrichtung und der Gruppe gewinnen. Im Vorstellungsgespräch selbst werden Themen wie u. a. Hobbys, Vorlieben und Freunde; Lieblingsfächer und Schulschwierigkeiten, die familiäre Situation; Stärken und Schwächen; bisherige Hilfen, Ziele des Jugendlichen, der Eltern und des Jugendamtes miteinander erörtert. Die Ergebnisse des Gespräches werden in elektronischer Form dokumentiert. Auf Wunsch der Beteiligten ist ein Probewohnen möglich. Nach der Aufnahmeentscheidung und noch vor der Aufnahme selbst hat der/die jeweils zuständige Psychologe*in zusammen mit der zuständigen Gruppenleitung einen ersten vorläufigen Erziehungsplan entwickelt. Sofern indiziert ist ferner vor Aufnahme durch durch den/die Psychologen*in ein Kriseninterventionsplan erstellt worden. Die Vorstellung der Neuaufnahme erfolgt in der nächstfolgenden Teamsitzung. Dabei wird der Aufnahmetermin so gelegt, dass eine Doppelbesetzung vorhanden ist. Der/Die zuständige Bezugserzieher*in wird hier ebenfalls festgelegt.
Die Jugendlichen werden in der Gruppe auf die Neuaufnahme vorbereitet. Anhand einer Checkliste wird das zu beziehende Zimmer geprüft. Jeder Mitarbeitende der Wohngruppe macht über eine ansprechende verbale Äußerung der Neuaufnahme gegenüber deutlich, dass sie willkommen ist. Bei Zimmerbezug zeigt der/die Mitarbeiter*in Präsenz. Es wird Wert darauf gelegt, dass die Eltern den Einzug ihres Kindes begleiten und möglichst das Zimmer mitgestalten. Die Botschaft an die Eltern lautet: „Sie sind herzlich willkommen!“ Bei Aufnahme gibt es eine gemeinsame Mahlzeit als Ritual zum Kennen lernen.
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Aufnahme erstellt der/die fallzuständige Psychologe*in über den Anamnesebogen das vollständige familiäre Netzwerk des jungen Menschen [Eltern, Geschwister, Verwandte, wichtige weitere Bezugspersonen]. Innerhalb der nächsten vier Wochen nach Aufnahme klärt der/die Bezugserzieher*in, wo in diesem familiären Netzwerk Ressourcen liegen, welche sich ggf. in Krisensituationen nutzen lassen. Hierzu sucht er/sie mit allen Familienangehörigen, ggf. unter Beteiligung jungen Menschen, sukzessive das Gespräch. Nach sechs Wochen erfolgt ein Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten, dass durch eine Tischvorlage von unserer Seite vorbereitet wird. Der/Die Bezugserzieher*in bespricht die Tischvorlage mit dem jungen Menschen. Im Vorwege nimmt der/die Bezugserzieher*in Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf, um zu erfragen, ob die Erziehungsberechtigten mit der bisherigen Art und Weise der Hilfe zufrieden sind.

Hilfeplanung

Die Aufstellung und Fortschreibung des Hilfeplans nach § 36 SGB VIII erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Einrichtung unter Einbeziehung des jungen Menschen und nach Möglichkeit der Personensorgeberechtigten. Das Hilfeplangespräch erfolgt i. d. R. in einem halbjährlichen Turnus und findet absprachegemäß in der Einrichtung oder im Jugendamt statt. Spätestens eine Woche vor dem Hilfeplangespräch lässt die Einrichtung dem Jugendamt eine Tischvorlage zukommen. Die Ergebnisse werden im Hilfeplan festgehalten und bilden die Grundlage für die weitere Erziehungsplanung. Der/Die Bezugserzieher*in bespricht in regelmäßigen Abständen mit seinen/ihren Bezugsjugendlichen die im Hilfeplan vereinbarten Ziele und den jeweiligen Zielerreichungsgrad.
Zu Beginn der Hilfemaßnahme wird der junge Mensch über den Sinn und den Ablauf des Hilfeplanverfahrens sowie über die in diesem Rahmen bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten informiert.
Es findet eine intensive Vorbereitung des jungen Menschen auf das Hilfeplangespräch mittels Durchsprechen der Tischvorlage, Abgleich der Sichtweisen des jungen Menschen und des/der Betreuers*in, Vorbereitung auf eigene Stellungnahme im Hilfeplangespräch sowie Beteiligung bei der Zielentwicklung statt.
Jedes Hilfeplangespräch wird in regelmäßigen Abständen mit dem jungen Menschen nach besprochen.
Diese Vor- und Nachbereitungen der Hilfeplangespräche finden in den wöchentlichen Einzelgesprächen mit dem/der Bezugserzieher*in statt.