Maßnahmen und Instrumente der Qualitätsentwicklung

Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen vor dem Hintergrund der Differenzierungen im niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 f. SGB VIII in Eingangs-, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Eingangs- und Strukturqualität

Eingangsqualität: Für den erzieherischen Erfolg einer Jugendhilfemaßnahme ist das gesamte Aufnahmeprozedere eine außerordentlich wichtige Rahmenbedingung. Daher verstehen wir das Aufnahmeverfahren auch als Schlüsselprozess, den wir ausführlich schriftlich beschrieben haben.

Strukturqualität:Die Strukturqualität beschreibt unsere Vorhalteleistung hinsichtlich der Organisation, des Personals und der Sachausstattung.

Im Einzelnen:

  • Darstellung der Aufbauorganisation einschließlich Darstellung der Organisationsstruktur, Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Funktionen,
  • Definition des Leistungsangebotes und Benennung der Zielgruppe sowie
  • personelle und sächliche Ausstattung.

Dabei wird unterstellt, dass eine gute Strukturqualität salutogene Effekte auf die Prozess- und Ergebnisqualität hat.

In St. Bonifatius ist ein einrichtungsspezifisches Deeskalationskonzept vorhanden. Alle Mitarbeitenden sind grundständig in „Prodema“ geschult und regelmäßig mit „Prodema“ weitergebildet.

In der Einrichtung liegt zum Umgang mit den Hauptstörungsbildern der Jugendlichen ein schriftliches Handlungskonzept vor. Das Handlungskonzept ist von den Psychologenden der Einrichtung erstellt und wird im Rahmen regelmäßig stattfindender Repetitorien an die Mitarbeiter weiter gegeben.
Für jeden besonders auffälligen Jugendlichen liegt schriftlich ein Kriseninterventionsplan vor.

Dokumentation:Alle wesentlichen, den Erziehungsprozess beeinflussende Ereignisse [Tagesberichte, Dienstbesprechungen, Erziehungs- u. Hilfeplanung, etc.] in der Einrichtung werden dokumentiert. Dazu steht unterstützend ein jugendhilfespezifisches Dokumentationssystem zur Verfügung. Parallel dazu werden Akten der Kinder und Jugendlichen geführt.

Alle Einrichtungsteile sind elektronisch miteinander vernetzt.
Zur Dokumentation zählen ferner die Statistiken wie Erhebung der Platzkapazität und der Belegung der stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII in Niedersachsen, ¼ jährliche Personalübersicht je Leistungsangebot gem. § 47 SGB VIII sowie die jährliche Personalmeldung an das Landesamt.

 

Prozess- und Ergebnisqualität

Prozessqualität: In der Einrichtung sind die Schlüsselprozesse identifiziert; zu den Schlüsselprozessen Aufnahme, Gestaltung des Tagesablaufes und Entlassung liegen schriftliche Prozessbeschreibungen vor.

Im Folgenden wird bzgl. der Sitzungs- und Kommunikationsstruktur in der Einrichtung fokussiert:

  • Leitungsbesprechung:
    1 x wöchentlich, Gesamtleitung und Bereichsleitungen
  • Verwaltungsbesprechung:
    1 x wöchentlich, Gesamtleitung, Bereichsleitungen und Verwaltungsmitarbeitende
  • Erzieherkonferenz:
    1 x monatlich, interne Fortbildungen
  • Gruppenleiterrunde:
    1 x monatlich, Gruppenleitungen, Bereichsleitung und Gesamtleitung
  • Teamsitzungen:
    1 x wöchentlich, mit Beteiligung des jeweils zuständigen Psychologenden, der Bereichsleitung und ggf. der Gesamtleitung
  • JuKos:
    1x wöchentlich in den Wohngruppen [Jugendliche und Mitarbeitende]
  • Externe Supervision: 1 x monatlich für die pädagogischen und psychologischen Mitarbeiter
    • Jährliche QM-Fortbildung
      • Information der Mitarbeitenden über Anzahl der Anfragen, Aufnahmen, Entlassungen sowie Auswertung der Fragebögen zur Dienstleistungsqualität
      • Auswertung der Hilfeabbrüche mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung zur weiteren Reduzierung von Hilfeabbrüchen
      • ahresevaluation „eingegangene Beschwerden“
    • Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin:
      • ¼ jährliche ASA-Sitzungen einschl. Betriebsbegehungen
      • Impfangebot / Impfungen der Mitarbeitenden lt. Gefährdungsbeurteilungen
      • sicherheitstechnische Unterweisung der Mitarbeitenden; jährlich
      • Brandschutzunterweisung der Mitarbeitenden; jährlich
      • Fortbildung des Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragten
      • sachgerechte Unterrichtung der Fachkräfte über die Verpflichtungen aus § 8a SGB VIII; jährlich
      • erweiterte Führungszeugnisse; bei Einstellung und alle 5 Jahre
      • Hygienebelehrung nach IFSG; zuvor: Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt; alle 2 Jahre
      • HACCP-Unterweisung; alle 2 Jahre
      • Auffrischungskurs „Erste Hilfe“; zuvor: Ersthelferausbildung;alle 2 Jahre
      • Kontrolle der Führerscheine; 2x jährlich
    • Kooperation mit der KJPP Lüneburg:
      Mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht ein Kooperationsvertrag. Es findet kontinuierlicher Austausch statt.
    • Einbindung in Arbeitskreise auf kommunaler Ebene:
      Arbeitskreis „Optimierung von Rückführungen“, AG „Inklusion“, AG „Stadtteilrunde“, Dienstbesprechung „Kirche“, etc.
    • Fortbildung:
      Die Mitarbeitenden erhalten regelmäßig interne und externe Fortbildung [Fortbildungsveranstaltungen des Referates stationäre Erziehungshilfe des DiCV Hildesheim e. V., Fortbildungsveranstaltungen beim Bundesverband kath. Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe [BVkE], Fachverbände, Verein für öffentliche und private Fürsorge, Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe [AFET], etc.]. Die Fortbildungsplanung ist gesteuert und findet prospektiv statt. Nach den AVR haben Mitarbeitende das Recht, 5 Fortbildungstage im Jahr in Anspruch zu nehmen.
    • Bildungsurlaub:
      Nach den AVR können Mitarbeitende bis zu 5 Tage Bildungsurlaub je Jahr nehmen.

 

  • Personalentwicklung:
    Instrumente sind u. a.: Stellenbeschreibungen, jährliche Zielvereinbarungsgespräche, Einarbeitung neuer Mitarbeitender.
  • Hilfeplangespräche:
    ½ jährlich, Bezugsbetreuende und Bereichsleitung, je nach Bedarf Psychologende; Lehrende- vgl. im Einzelnen 8.1.
  • Trägerstruktur:
    Die Einrichtung ist in die Struktur der Stiftung „Kath. Kinder- und Jugendhilfe“ eingebunden, wo eine Vernetzung zu den anderen Einrichtungen der Stiftung stattfindet. Hier werden in regelmäßigen Sitzungen und auf Klausurtagungen u. a. aktuelle Fragestellungen der Erziehungshilfe erörtert. Der Träger hält ferner ein Controlling vor.
  • Fachberatung und spitzenverbandliche Vertretung:
    Die Einrichtung ist in die Verbandsstruktur des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e. V. als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege Fachberatung eingebunden. Der DiCV hält eine Fachberatung vor.
  • Mitgliedschaften:
    Die heilpädagogische Kinder- und Jugendhilfe St. Bonifatius ist Mitglied im Bundesverband kath. Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe e.V. (BVkE) und dem AFET.
  • MAV-Sitzungen:
    Gesamtleitung, Bereichsleitungen und Mitarbeitervertretung.
  • Anlassbezogene Gespräche: jederzeit.

Ergebnisqualität:

Eine regelmäßige Evaluation des erzieherischen Erfolgs findet in den Hilfeplangesprächen statt.

Ferner: Die psychologisch Mitarbeitenden

  • sammeln die im Laufe eines Jahres eingegangenen Beschwerden und stellen Sie auf der QM-Erzieherkonferenz vor.
  • erheben bei Beendigung einer Jugendhilfemaßnahme die Dienstleistungsqualität bei Jugendlichen, Eltern und Jugendamtsmitarbeitenden mittels eines Fragebogens und stellen die Ergebnisse einmal jährlich auf einer Erzieherkonferenz den Mitarbeitenden vor.
  • dokumentieren und analysieren unplanmäßige Hilfeabbrüche und stellen die Ergebnisse ebenfalls einmal jährlich auf einer Erzieherkonferenz den  Mitarbeitenden vor.